In der Nacht zum Dienstag, 06. In der Begründung muss auch dargelegt werden, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Behandlungsziel durch die weiteren Sitzungen erreicht wird. 3.4 Zusatzanforderungen bei Behandlung von Kindern und JugendlichenWird die Behandlung eines Kindes oder eines Jugendlichen nicht durch eine Fach�rztin oder einen Facharzt f�r Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - durchgef�hrt, so muss die Anforderung nach Nummer 3.1, 3.2 oder 3.3 erf�llt sein und die Berechtigung zur vertrags�rztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorliegen. Auskunft … Beihilfe allgemein. Kontakt zur Telefon ZIB (Information und Beratung): (0511) 925-2887 oder (0511) 925-2888 01.06.2023 Neue AOK-Arzneimittelrabattverträge treten in Kraft. Empfehlung: WebZur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen ist ein Gutachterverfahren und die förmliche Anerkennung durch die Beihilfestelle … Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, 2.1 �rztliche Psychotherapeutin oder �rztlicher Psychotherapeut. WebVom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) werden Beratungsgespräche in Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg angeboten. Business Economics. § 14 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie § 15 Verhaltenstherapie § 16 Ambulante psychosomatische Nachsorge. Wird das Behandlungsziel auch innerhalb der weiteren Sitzungen nicht erreicht, so sind Aufwendungen für weitere Sitzungen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 beihilfefähig. Vorteile für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Vorschriften zur Beihilfe in Bund und Ländern, Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern, Private Krankenversicherungen - Tarifvergleich, Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 1, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 10, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 2, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 3, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 4, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 5, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 6, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 7, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 8, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 9, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .1 Anwendungsbereich, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .2 Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei wechselnder Einkommenshöhe und bei individuell eingeschränkter Versicherbarkeit des Kostenrisikos, Berücksichtigung des Kaufkraftausgleichs, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .3 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .4 Grundsätze für die Gewährung von Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .5 Grundsätze für die Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen für ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .6 Nicht beihilfefähige Aufwendungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .7 Berücksichtigung von Ansprüchen gegen Dritte, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .8 Aufwendungen im Ausland, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § .9 Ambulante implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Zahnersatz, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 10 Material und zahntechnische Leistungen bei ambulanten zahnärztlichen Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 11 Ambulante zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 12 Ambulante psychotherapeutische Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 13 Psychosomatische Grundversorgung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 14 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 15 Verhaltenstherapie, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 16 Ambulante psychosomatische Nachsorge, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 17 Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 18 Heilmittel, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 19 Komplextherapien, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 20 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 21 Krankenhausleistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 22 Häusliche Krankenpflege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 23 Haushaltshilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 24 Haushaltshilfe im Ausland, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 25 Soziotherapie, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 26 Fahrtkosten, Flugkosten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 27 Unterkunftskosten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 28 Lebensbedrohende oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 29 Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 30 Aufwendungen im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 31 Suchtbehandlung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 32 Pflegeberatung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 33 Häusliche Pflege, teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 34 Vollstationäre Pflege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 35 Sonstige Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 36 Beihilfe bei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 37 Palliativversorgung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 38 Früherkennung, Vorsorge und Überwachung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 39 Schwangerschaft und Geburt, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 40 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 41 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 42 Gebärdendolmetscherin und Gebärdendolmetscher, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 43 Bemessung der Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 44 Begrenzung der Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 45 Eigenbehalte, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 46 Befreiung vom Abzug von Eigenbehalten, Beihilfe für Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 47 Antrag und Belege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 48 Antragsfrist, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 49 Gutachten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 50 Zuordnung von Aufwendungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 51 Beihilfebescheid, Rücksendung der Belege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 52 Abschlagszahlungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 53 Übergangsvorschriften, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 54 Inkrafttreten, wird das Behandlungsziel nicht innerhalb der genannten Sitzungen erreicht. das Heilmittel von einer Person angewandt wird, die die Anforderungen nach Anlage 6 zu § 18 Abs. Wurde die Prüfung erfolgreich absolviert, folgt die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis je nach Datenlage befristet (bis zu einem Jahr) oder dauerhaft. WebGebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) Bundesgeschäftsstelle Am Karlsbad 15 10785 Berlin Telefon 030 2350090 Fax 030 23500944 bgst@dptv.de www.dptv.de INFORMATION Stand: Mai 2016 Anmerkungen zur Anwendung der Gebührentabelle Die nachfolgenden Tabellen … Funktionelle Entspannung nach M. Fuchs,3. Webdas Heilmittel von einer Person angewandt wird, die die Anforderungen nach Anlage 6 zu § 18 Abs. 2. psychische Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik einer psychotischen Erkrankung. bis Do. Mo. Sie Anspruch auf Beihilfe? Für andere Produkte: Prüfung der Zuständigkeit und Kontaktherstellung zur Sachbearbeitung. Heileurhythmie,6. Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie, Schweigepflichtentbindung; Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten; Bericht der Therapeutin oder des Therapeuten; Konsiliarbericht. WebBeihilfe & Heilfürsorge. / Westschnellweg“) und verlassen diese am Kreisel „Deisterplatz“. DiGAs sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die die Erkennung, Überwachung, Linderung und Behandlung von Krankheiten unterstützen sollen (§ 33a SGB V). Rheuma Chronische Hepatitis Wird eine Gruppenbehandlung nicht durch eine Fach�rztin oder einen Facharzt f�r Psychotherapeutische Medizin durchgef�hrt, so muss die Anforderung nach Nummer 3.1, 3.2 oder 3.3 erf�llt sein und die Berechtigung zur vertrags�rztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Gruppenbehandlung vorliegen. So viele Kinder … Dann erstattet Ihnen Ihr Dienstherr die
2.5.2 Analytische Psychotherapie (Nummern 883 und 864 des Geb�hrenverzeichnisses der Geb�hrenordnung f�r �rzte)- Zulassung zur vertrags�rztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen f�r diese Therapieform,- Eintrag f�r diese Therapieform in das Arztregister oder- abgeschlossene Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie an einem bis zum 31. Die Servicehotline für Arbeitgeber. (5) Aufwendungen für katathymes Bilderleben sind nur im Rahmen einer übergeordneten tiefenpsychologisch fundierten Therapie beihilfefähig. Pflegepflichtversicherung: Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifen. 2, � 15 Abs. (1) Aufwendungen für Leistungen der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie (Nummern 860 bis 865 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte) sind je Krankheitsfall nur in folgendem Umfang beihilfefähig: 1. Ministerien. Protheseträger Beihilfebestimmungen. Geben Sie an, ob eine Psychotherapeutische Sprechstunde, ggf. Gestalttherapie,5. Das Dienstgebäude liegt direkt neben der Haltestelle „Allerweg“. Psychosomatische Grundversorgung 1.1 Verbale Intervention: Fachärztin oder Facharzt für Psychothriller von Eva Maria Mudrich. Abweichend von Satz 1 können im Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie Einzel- und Gruppenbehandlung gleichzeitig durchgeführt werden, wenn die Behandlung niederfrequent erfolgt und neben den Feststellungen nach § 12 Abs. Körperbezogene Therapie,7. Regie: Elmar Boensch Bisher sind folgende EBM-Abrechnungsziffern festgelegt worden: Berechnungsfähig für folgende Fachgruppen: Hausärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Kardiologen, Pneumologen, Lungenärzte, Internisten ohne Schwerpunkt sowie Fachärzte, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen, Berechnungsfähig für folgende Fachgruppen: Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopäden, Fachärzte für Chirurgie, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Berechnungsfähig für folgende Fachgruppen: Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Endokrinologen, Gastroenterologen und Kardiologen, Berechnungsfähig für Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung. Webnach Paragraf 15 der Psychotherapie-Richtlinie ist eine Fortführung dieser Psychotherapie differenzialindi-katorisch abzuwägen. 1 Nr. 15. Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Beihilfefähige Honorarbemessungen Beihilfe Tarifpersonal. Zur �bersicht der Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 3 (zu � 12 Abs. (1) Aufwendungen für ambulante Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung (§ 13), für ambulante Leistungen der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie (§ 14) sowie für ambulante Leistungen der Verhaltenstherapie (§ 15) sind bei einer der folgenden Indikationen beihilfefähig:1. affektive Störung (depressive Episoden, rezidivierende depressive Störung, Dysthymie),2. Mo. Je nachdem, welche Laufbahn Sie einschlagen, bekommen Sie unterschiedliche Tarife angeboten. Sie wünschen eine fundierte Beratung? Telefax: (04131) 15-3001 (Posteingang) oder (04131) 15-3101 (ZIB), Öffnungszeiten: Die ZIB Hannover (OFD-LBVZIBHa@ofd-lbv.niedersachsen.de) befindet sich unmittelbar am Foyer des Dienstgebäudes in der Auestraße 14. Postfach 3525 Sie können auch direkt über den Online-Suchdienst Psych-Info eine … Persönliche Besuche bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LBV – außer bei der ZIB – sollten Sie vorher mit der jeweiligen Person vereinbaren. 1.1 Verbale Intervention:Fach�rztin oder Facharzt f�r- Allgemeinmedizin,- Augenheilkunde,- Frauenheilkunde und Geburtshilfe,- Haut- und Geschlechtskrankheiten,- Innere Medizin,- Kinder- und Jugendmedizin,- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,- Neurologie,- Phoniatrie und P�daudiologie,- Psychiatrie und Psychotherapie,- psychotherapeutische Medizin,- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, -Urologie.- Urologie. 2.2.2 Analytische Psychotherapie (Nummern 883 und 864 des Geb�hrenverzeichnisses der Geb�hrenordnung f�r �rzte)Vertiefte Ausbildung in dieser Therapieform. Dezember 1998 von der Kassen�rztlichen Bundesvereinigung anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut. Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen ist ein Gutachterverfahren und die förmliche Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich (Voran erkennungsverfahren). Nordrhein-Westfalen Starker Anstieg bei Essstörungen – Zu wenig Hilfe. auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Telefax: (04941) 13 – 2100 Krebs Telefonzentrale (Vermittlung von AnsprechpartnerInnen) (04941) 13 – 0 ET50, Z50, S30, S22, SW30, SW22, inklusive Pflegepflichtversicherung: Der
(5) Für Beihilfeberechtigte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder im Ausland eingesetzt sind, und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die am Dienstort keinen direkten Zugang zu muttersprachlichen psychotherapeutischen Behandlungen haben, sind Aufwendungen für1. B. als App für das Tablett/Smartphone oder als Webanwendung in einem Browser. Hier haben Sie weitere 3-4 Sitzungen Zeit, in Ruhe festzustellen, ob für Sie eine Therapie in meiner Praxis überhaupt in Frage kommt. Vorteile für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Vorschriften zur Beihilfe in Bund und L�ndern, Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern, Private Krankenversicherungen - Tarifvergleich, Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 1, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 10, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 2, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 3, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 4, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 5, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 6, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 7, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 8, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: Anlage 9, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .1 Anwendungsbereich, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .2 Aufwendungen von ber�cksichtigungsf�higen Angeh�rigen bei wechselnder Einkommensh�he und bei individuell eingeschr�nkter Versicherbarkeit des Kostenrisikos, Ber�cksichtigung des Kaufkraftausgleichs, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .3 Zusammentreffen mehrerer Anspr�che auf Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .4 Grunds�tze f�r die Gew�hrung von Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .5 Grunds�tze f�r die Gew�hrung von Beihilfe f�r Aufwendungen f�r �rztliche, zahn�rztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .6 Nicht beihilfef�hige Aufwendungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .7 Ber�cksichtigung von Anspr�chen gegen Dritte, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .8 Aufwendungen im Ausland, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � .9 Ambulante implantologische, kieferorthop�dische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Zahnersatz, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 10 Material und zahntechnische Leistungen bei ambulanten zahn�rztlichen Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 11 Ambulante zahn�rztliche Leistungen f�r Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 12 Ambulante psychotherapeutische Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 13 Psychosomatische Grundversorgung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 14 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 15 Verhaltenstherapie, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 16 Ambulante psychosomatische Nachsorge, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 17 Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 18 Heilmittel, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 19 Komplextherapien, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 20 Hilfsmittel, Ger�te zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, K�rperersatzst�cke, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 21 Krankenhausleistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 22 H�usliche Krankenpflege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 23 Haushaltshilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 24 Haushaltshilfe im Ausland, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 25 Soziotherapie, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 26 Fahrtkosten, Flugkosten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 27 Unterkunftskosten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 28 Lebensbedrohende oder regelm��ig t�dlich verlaufende Krankheiten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 29 Aufwendungen f�r Rehabilitationsma�nahmen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 30 Aufwendungen im Zusammenhang mit Rehabilitationsma�nahmen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 31 Suchtbehandlung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 32 Pflegeberatung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 33 H�usliche Pflege, teilstation�re Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 34 Vollstation�re Pflege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 35 Sonstige Leistungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 36 Beihilfe bei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 37 Palliativversorgung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 38 Fr�herkennung, Vorsorge und �berwachung, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 39 Schwangerschaft und Geburt, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 40 K�nstliche Befruchtung, Sterilisation, Empf�ngnisregelung und Schwangerschaftsabbruch, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 41 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 42 Geb�rdendolmetscherin und Geb�rdendolmetscher, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 43 Bemessung der Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 44 Begrenzung der Beihilfe, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 45 Eigenbehalte, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 46 Befreiung vom Abzug von Eigenbehalten, Beihilfe f�r Aufwendungen f�r nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 47 Antrag und Belege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 48 Antragsfrist, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 49 Gutachten, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 50 Zuordnung von Aufwendungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 51 Beihilfebescheid, R�cksendung der Belege, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 52 Abschlagszahlungen, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 53 �bergangsvorschriften, Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: � 54 Inkrafttreten.