ein Mitglied der Deutsche Kinderschutzbund - Landesverband Rheinland-Pfalz -. die Veranstaltung aus Gründen, die vom Rundfunkveranstalter zu vertreten sind, nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt begonnen, innerhalb einer von der Medienanstalt RLP bestimmten Frist nicht aufgenommen oder nicht fortgesetzt wird. Absatz 3 Satz 1 und 2 bleibt unberührt. 1 und 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages entspricht, das Recht der Gegendarstellung oder ein ähnliches Recht nicht gewährleistet ist oder. 1 beteiligen. Die Antragstellenden haben alle Angaben zu machen, alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen vorzulegen, die zur Prüfung des Antrags auf Erteilung der Zulassung erforderlich sind. Von ihnen entsenden. Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. 1 Landespressegesetz Baden-Württemberg 2 Landespressegesetz Bayern 3 Landespressegesetz Berlin 4 Landespressegesetz Brandenburg 5 Landespressegesetz Bremen 6 … Bei Fernsehprogrammen nach Absatz 1 Nr. die im Betriebsbereich der Kabelanlage auch durch Einzelempfang analog terrestrisch empfangbaren Fernsehprogramme. entgegen § 52 Abs. (5) Eine Verpflichtung zur Gegendarstellung besteht nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen der übernationalen parlamentarischen Organe, der gesetzgebenden oder beschließenden Organe des Bundes, der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Gerichte. Die §§ 108 und 109 LHO finden keine Anwendung. Köln, den 14. Die Zuweisung kann auch im Rahmen eines von der Medienanstalt RLP festgelegten Versorgungsbedarfs an Anbieter erfolgen, denen bereits mindestens eine Übertragungskapazität zur Erfüllung dieses Bedarfs durch die Medienanstalt RLP zugewiesen wurde, ohne dass der Bedarf hierdurch befriedigt werden konnte; über die Zuweisung entscheidet die Medienanstalt RLP unter Abwägung bestehender Versorgungsdefizite. Mit dem Bürgerservice Rheinland-Pfalz bieten wir Ihnen die Möglichkeit dazu. (5) Wer Tageszeitungen im jeweiligen Verbreitungsgebiet in Rheinland-Pfalz verlegt oder über Senderechte für Informationsprogramme verfügt und dabei eine marktbeherrschende Stellung hat, darf sich an einem Rundfunkveranstalter eines nicht bundesweiten Fernsehprogramms oder eines Hörfunkprogramms mit höchstens 35 v. H. des Kapitals und höchstens 25 v. H. der Stimmrechte beteiligen. (3) Kommt eine Verständigung nach Absatz 2 nicht zustande, entscheidet die Landesregierung, welche Zuordnung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Übertragungskapazität sowie unter Berücksichtigung des Gesamtangebots die größtmögliche Vielfalt des Angebotes sichert; dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: (1) Der Medienanstalt RLP zugeordnete Übertragungskapazitäten weist diese auf Antrag Rundfunkveranstaltern, Anbietern von vergleichbaren Telemedien oder Anbietern einer Medienplattform nach den Bestimmungen des Absatzes 2 und der §§ 30 und 30a zu. 5 bis 7 und die §§ 26, 29 und 30 dieses Gesetzes sowie die §§ 15 und 51 Abs. In landesweiten Hörfunkprogrammen sind zeitgleiche Ausstrahlungen von nach Senderstandorten auseinander geschalteten Werbesendungen zulässig. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Ministerpräsidentin 1 genannten Tatbestände verwirklicht. (4) Wer schriftlich glaubhaft macht, in eigenen Rechten berührt zu sein, kann vom Rundfunkveranstalter innerhalb der Fristen nach Absatz 2 Einsicht in die Aufzeichnungen und Filme verlangen. entgegen § 22 Abs. in sonstiger Weise ständig oder regelmäßig, insbesondere als Beraterin oder Berater, für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Landesrechts oder einen privaten Rundfunkveranstalter gegen Entgelt tätig ist. entgegen § 93 Abs. entgegen § 93 Abs. WebLandesgesetz über die Presse (Landespressegesetz [Rheinland-Pfalz]) Vom 14. (2) Gleichzeitig tritt das Landesmediengesetz vom 4. Oktober 2001. Anstelle des Widerrufs der Zulassung kann die Medienanstalt RLP den Widerruf androhen oder Auflagen erteilen, wenn nach Art und Schwere des Verstoßes ein Widerruf nicht erforderlich ist. entgegen § 74 Satz 1 oder Satz 2 MStV in Verbindung mit § 8 Abs. ( ändern löschen) Was? Der überörtliche Träger der Sozialhilfe zieht die in § 1 Buchstabe b) aufgeführten örtlichen Träger der Sozialhilfe und die kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung … WebSie möchten sich über Gesetze, Verwaltungsvorschriften und die Rechtsprechung der Gerichte in Rheinland-Pfalz informieren? entgegen § 4 Abs. Entscheidung über die Erteilung, die Verkürzung der Geltungsdauer, die Einschränkung und die Entziehung und das Ruhen von Zulassungen. eine Zulassung für dieses Programm nicht erteilt wurde. Soweit diese Stellen eine andere Person als Nachfolgerin oder Nachfolger eines Mitglieds benennen, muss diese Person dem jeweils anderen Geschlecht angehören, es sei denn, dass dies aufgrund der Zusammensetzung der entsendungs- oder vorschlagsberechtigten Stelle nicht möglich ist. (5) Die oder der Beauftragte der Medienanstalt RLP für den Datenschutz erstattet der Versammlung alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht, der auch der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu übersenden ist. Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der Satzungsbestimmungen im Rahmen der Zuständigkeit der Medienanstalt RLP mit Ausnahme der Bestimmungen zum Datenschutz. Die Medienanstalt RLP bindet ihre Medienkompetenzprojekte und -aktivitäten sowie die Offenen Kanäle und Bürgermedien in die Medienkompetenznetzwerke ein. die inhaltliche Vielfalt des Programms bzw. NRW. (2) Offene Kanäle und Bürgermedien sind Bestandteil der lokalen und regionalen Kommunikationsinfrastruktur. (1) Als für den Inhalt eines Rundfunkprogramms verantwortliche Person, als redaktionell verantwortliche Person eines periodischen Druckwerks oder als verantwortliche Person bei entsprechenden Angeboten von Telemedien kann nur diejenige Person benannt werden oder tätig sein, die. Die §§ 28, 32, 33 und 34 bleiben unberührt. 3 Satz 1 MStV nicht nachkommt oder. 1 oder Abs. (2) Die Medienanstalt RLP hat ihren Sitz in Ludwigshafen am Rhein. (4) Die Zulassung ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn, (5) Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn, (6) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Rundfunkveranstalter. entgegen dem Verbot des § 15 ein beschlagnahmtes Druckwerk in Kenntnis seiner Beschlagnahme verbreitet oder wieder abdruckt. (3) Die Verjährung beginnt mit der Veröffentlichung oder Verbreitung. 7 MStV nicht erbracht ist. Werden Teile veröffentlicht oder verbreitet oder erfolgt eine vollständige oder teilweise neue Veröffentlichung oder Verbreitung, so beginnt die Verjährung erneut mit der jeweiligen Veröffentlichung oder Verbreitung. L 331 S. 51) in der jeweils geltenden Fassung veranstaltet wird; die Weiterverbreitung kann nur unter Beachtung europäischer rundfunkrechtlicher Regelungen ausgesetzt werden. entgegen § 22 Abs. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, für. entgegen § 10 Abs. WebZum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren. März 1984 (Fn 1) Aufgrund des § 6 Abs. Als Versuch gilt auch die Weiterverbreitung von Programmen und Diensten, die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Versuchen in rundfunkrechtlich zulässiger Weise veranstaltet werden. (3) In den beiden bundesweiten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen sind mindestens im zeitlichen und regional differenzierten Umfang der Programmaktivitäten zum 1. 1 MStV beim Zugang zu Medienplattformen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Angeboten ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt. ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann. 1 Buchst. April/7. 2, die §§ 19 und 24 Abs. Das Auswahlverfahren ist zu dokumentieren und der Vorschlag gegenüber der Versammlung zu begründen. ein Mitglied die Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände Rheinland-Pfalz. (3) Auf einer Senderkette für UKW-Hörfunk ist ein ganztägiges landesweites Hörfunkvollprogramm für Rheinland-Pfalz so anzubieten, dass zu bestimmten Zeiten lokale und regionale Programme aus der jeweiligen Region verbreitet werden. 9. mit Stand vom 1.6.2023 Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland Inhaltsverzeichnis ausblenden Normkopf Fundstelle Druckversion Inhaltsverzeichnis: § 1 (Fn 7) Gebiet und Sitz § 2 Farbe, Flagge, Wappen, … (2) Führt die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen oder literarischen Zwecken durch die in Absatz 1 Satz 1 genannten Stellen zur Verbreitung von Gegendarstellungen oder zu Verpflichtungserklärungen, Beschlüssen oder Urteilen über die Unterlassung der Verbreitung oder über den Widerruf des Inhalts der Daten, so sind diese Gegendarstellungen, Verpflichtungserklärungen und Widerrufe zu den gespeicherten Daten zu nehmen und dort für dieselbe Zeitdauer aufzubewahren wie die Daten selbst sowie bei einer Übermittlung der Daten gemeinsam mit diesen zu übermitteln. Näheres regelt die Hauptsatzung der Medienanstalt RLP. Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, in den Fällen des § 42 Nr. (5) Die Medienanstalt RLP erlässt durch Satzung Ausführungsbestimmungen für Offene Kanäle und Bürgermedien. Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht. Andere über das Gebiet des Landes verbreitete Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts können angemessen berücksichtigt werden. L 314 vom 22. Satz 1 gilt entsprechend für die Weiterverbreitung von Programmen und Diensten, die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Versuchen in rundfunkrechtlich zulässiger Weise veranstaltet werden. (2) Die Mitglieder nach Absatz 1 Satz 2 Nr. entgegen § 8 Abs. 1 gilt nicht für Jugendliche, die Druckwerke für Jugendliche herausgeben oder Rundfunksendungen oder Telemedien verantworten, die für Jugendliche bestimmt sind. Die Anordnung kann sich auch auf einzelne Sendungen oder Programmbeiträge beziehen. 1 Satz 1 die Weiterverbreitung von Programmen in Kabelanlagen in analoger Technik nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt. (4) Den Bestimmungen dieses Gesetzes über Druckwerke unterliegen nicht. (1) Wer Rundfunk veranstalten will, bedarf einer Zulassung der Medienanstalt RLP. Sind mehrere Personen für die Redaktion verantwortlich, so muss das Impressum Name und Anschrift aller redaktionell verantwortlichen Personen angeben; hierbei ist kenntlich zu machen, wer für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks verantwortlich ist. (3) Die Zuweisung von Übertragungskapazitäten, die ganz oder teilweise für Rundfunk bestimmt sind, setzt eine Zulassung als Rundfunkveranstalter für die Versorgung des jeweiligen Gebiets mit Rundfunk voraus und erfolgt für die Dauer von bis zu zehn Jahren. 1 MStV die tatsächliche Sortierung, Anordnung und Abbildung von Angeboten und Inhalten, die Verwendung ihrer Metadaten sowie im Rahmen eines berechtigten Interesses Zugangsbedingungen nach § 83 Abs. (2) Absatz 1 Nr. (3) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 gelten nur für bundesweite Programme und landesweite Vollprogramme, Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 nur für landesweite Vollprogramme. 1 Satz 1 MStV Teleshopping-Fenster verbreitet, die keine Mindestdauer von 15 Minuten ohne Unterbrechung haben oder entgegen § 71 Abs. Mit der Organisation der Regionalfensterprogramme ist zugleich deren Finanzierung durch den Hauptprogrammveranstalter sicherzustellen. Mai 2002 7) § 1 Freiheit der Presse. (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. entgegen § 8 Abs. (2) Die Medienanstalt RLP untersagt die Weiterverbreitung eines Rundfunkprogramms, wenn. Für das Wahlverfahren gilt Absatz 4 entsprechend. L 119 vom 4. (5) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten und gegen die Zuweisung von Übertragungskapazitäten an andere Verfahrensbeteiligte kann Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben werden. WebLandesrecht Rheinland-Pfalz Textsammlung Gesetzestext31. Spendenkonto bei der GLS-Bank WebDas Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, … Beiträge in Offenen Kanälen und Bürgermedien dürfen keine Werbung enthalten und auch nicht der Werbung für politische Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Vorbereitung einer Wahl dienen. entgegen § 109 Abs. (3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig. (2) Die Medienanstalt RLP erhebt für Amtshandlungen nach diesem Gesetz, nach dem Telemediengesetz, dem Medienstaatsvertrag und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Gebühren und Auslagen nach dem Landesgebührengesetz. (8) Eine Entschädigung nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz wird nicht geleistet. Inhalt und Zeitpunkt der Bekanntgabe sind durch die Medienanstalt RLP nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. lokale, regionale, landesweite und … 2 MStV Rundfunk, rundfunkähnliche Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. die Programmdauer und, soweit Kanäle nicht als eigene Kanäle zugeordnet werden, die Sendezeiten, die Übertragungstechnik (Satelliten, drahtlose oder drahtgebundene Technik) und. der Landschaftsversammlung … Programme mit lokaler, regionaler, landesweiter und bundesweiter Ausrichtung. das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat. Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen ... Presserechtlicher … Der … Rundfunkprogramme haben entsprechend der jeweiligen Programmgattung zur Information und freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, der Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen und dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen. (4) Die nach Absatz 3 Satz 2 abzugebende Stellungnahme soll auch eine Darstellung der Maßnahmen enthalten, die aufgrund der Beanstandung der oder des Beauftragten der Medienanstalt RLP für den Datenschutz getroffen worden sind. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.
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